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Der Sportbootführerschein (SBF) ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten auf den Binnenschifffahrtsstraßen und den Seeschifffahrtsstraßen. Auf den Binnenschifffahrtsstraßen ist der SBF- Binnen vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 20 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) und/oder einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS); auf dem Rhein ist er vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 15 Meter Länge und/oder mit einer größeren Nutzleistung als 3,68 kW (5 PS); in Berlin und Brandenburg ist er auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen auch vorgeschrieben für Sportfahrzeuge unter Segel. Auf den Seeschifffahrtsstraßen (bis zu drei Seemeilen) ist der SBF- See zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine (Motorboote und Segelboote) mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS) vorgeschrieben.
Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste). Vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den Küstengewässern.
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) Radiotelephone Operator’s Certificate for the Radiotelephone Service on Inland Waterways     Amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle  auf Binnenschifffahrtsstraßen. International und unbefristet gültig.
Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate (SRC)   Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten.International und unbefristet gültig.
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